Von 14 bis 64+  - Lernen mit Erfolgsgarantie in der Surfschule Leipzig

 ANGEBOTE  K U R S E  2025  

WINDSURFEN

Grundkurs              135,- €  p.P. inclusive Material u. Neoprenanzug

                                               2x4 Std., zu euren reservierten Kurszeiten

VDWS-Grundschein  +30,- €   (für Theorieprüfung u. Ausstellung)

(- ist stationsbedingt Voraussetzung für das Leihen von Surfmaterial mit weltweiter Gültigkeit)

VIP-Grundkurs      235,- €  p.P. inclusive Material, Neoprenanzug u.Grundschein

                                             6 Std., 1-2 Personen, zu individuellen Zeiten

                                            günstigster Wind: 2- 4,5 Bf

WINGSURFEN

VIP-Grundkurs     110,- €  p.P. inclusive Material, Neoprenanzug u. Workbook

                                              2 Std., 1 Person, zu individuellen Zeiten

                                            günstigster Wind: 3- 4 Bf

              Level 1 Winghandling, Anfahren, Steuern, Brettdrehung, Safety-Rückkehr

              Level 2:  Halsen, Wenden, Kreuzen, evtl. kleineres Board

VDWS-Grundschein +30,- €  (für Theorieprüfung u. Ausstellung, nach Level 2)

SUP

Basiskurs                45,- €  p.P.  inclusive Material u. Neoprenanzug 

                                             2 Std., ab 2 Personen, zu individuellen Zeiten

                                            günstigster Wind: 0- 2,5 Bf

VDWS-SUP-SAFETY-CARD     wird inclusive ausgestellt

Privatstunde    45,- €   exclusive Material u. Neoprenanzug

                                                    für alle Sportarten, zu individuellen Zeiten


 ANGEBOTE  VERMIETUNG  2025  

Innerhalb der auf der Startseite ausgewiesenen Surfkurszeiten könnnt ihr, bei Vorlage der jeweiligen VDWS- Grundscheine und bei entsprechender Verfügbarkeit, unsere Wassersportgeräte auch mieten.

Windsurfen             

Schulboard/Schulsegel        2 Std. 25,- €

Longboard/ Funsegel           2 Std. 30,- €

Funboard/Funsegel              2 Std. 35,- €                      

SUP                                1 Std. 10,- €

Kanu (1-3 Personen)      1 Std. 15,- €

Neoprenanzug (XS-3XL)      5,- € pro Einsatz

Schwimmwesten (xs-xl)     gratis

Nutzungsverlängerungen für alle Wassersportgeräte:

Nach den oben genannten 1 oder 2 Std. zahlt ihr für jede weitere 1/4 Std. nur 2,- € nach, dadurch könnt ihr entsprechend eurer Kondition oder der aktuellen Wetterlage eure optimale Mietzeit selbst gestalten.


  Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB 

Surfschule Leipzig 

1. Teilnehmer- und Mieterkreis     Teilnahme- und mietberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich, konditionell , noch anderweitig beeinträchtigt ist, die angebotenen Wassersportangebote ohne Gefahr für sich und andere auszuüben.  Voraussetzung für die Teilnahme an allen Wassersportangeboten ist die Fähigkeit, mindesten 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können.  Bei Minderjährigen ist die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich.  

2. Anmeldung / Rücktritt vom Vertrag     Die Anmeldung zur Nutzung der Angebote bedarf der Schriftform (Anmeldeformular). Kurskosten und Mietgebühren sind vor Beginn der Sache zu entrichten (Eingang der Überweisung, bzw. Barzahlung). Wir behalten uns das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist im Falle höherer Gewalt (Starkwind, Blitzschlag) oder bei Zerstörung des Wassersportmaterials durch Kollision oder Vandalismus vom Vertrag zurückzutreten.  In diesem Fall wird ein unbegrenzt gültiger Gutschein ausgestellt, weitergehende Ansprüche entstehen nicht.  Teilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ohne Anspruch auf Rückerstattung ausgeschlossen werden. 

3. Mitwirkungspflicht     Der Teilnehmer ist bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den eventuell entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten. 

4. Sicherheitsbestimmungen    Den Anweisungen der Instructoren ist Folge zu leisten.  Bei der Miete von Windsurfmaterial ist ein gültiger Grundschein Windsurfen vorzulegen.

5. Sorgfaltspflicht     Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft der Wassersportgeräte wird durch regelmäßige Inspektionen geprüft. Dennoch ist der Teilnehmer/Mieter verpflichtet, das Material einer Sichtkontrolle zu unterziehen sowie entstandene Schäden sofort anzuzeigen. Falls die Betriebsbereitschaft des Materials durch Nichtbeachtung der Anweisungen der Instructoren oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers/Mieters nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch seitens des Teilnehmers/Mieters.

6. Haftung      Die Surfschule Leipzig haftet für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Wasserportgeräte. Bei selbst-und fremdverur- sachten Schäden trifft den Teilnehmer/Mieter eine Anzeigepflicht.   Der Teilnehmer/Mieter verpflichtet sich, die Wassersportgeräte wie sein Eigentum und nach allen Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu führen. Für selbstverschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an Material und Ausrüstungsteilen haftet der Teilnehmer/Mieter persönlich. Bei Diebstahl persönlicher Sachen im Schulungsbereich übernimmt die Surfschule Leipzig keine Haftung.

7. Zusätzliche Vermietbedingungen      Die Surfschule Leipzig ist berechtigt, eine Legitimation (Ausweis, Fahrerlaubnis o.ä.) für die Dauer der Mietzeit als Pfand einzubehalten. Sofern sich nach der Übergabe der Mietsache eine mangelnde Beherrschung des Wassersportgerätes, die Verletzung der Ausweichregeln oder das Nichteinhalten gegebener Anweisungen offenbaren, kann der Vermieter den sofortigen Rücktritt vom Vertrag erklären und die Mietgebühr einbehalten. Der Mieter ist zur pünktlichen Rückgabe verpflichtet. Meteorologische Ereignisse sind einzukalkulieren und befreien den Mieter nicht von einer entsprechenden Nachzahlung. Der Mieter haftet für alle Schäden und Aufwendungen, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen. 

8. Salvatorische Klausel     Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.