Von 14 bis 64+  - Lernen mit Erfolgsgarantie in der Surfschule Leipzig

 ANGEBOTE    K U R S E 

WINDSURFEN

Grundkurs                  125,- €  8 Std. (incl. Material u. Neopren)

VDWS-Grundschein +30,- €  (für Prüfung und Ausstellung)

(- ist stationsbedingt Voraussetzung für das Leihen von Surfmaterial mit weltweiter Gültigkeit)

VIP-Kurs                     235,- €  6 Std.  Einzelunterricht ( individuelle Zeiten, incl. Material u. VDWS-Grundschein) (2. Person auf Anfrage)

WINGSURFEN

VIP-Einsteigerkurs     95,- €  2 Std. Einzelunterricht ( individuelle Zeiten, incl. Material u. Neopren) (2. Person auf Anfrage)

  L 1  Winghandling, Anfahren, Steuern, Brettdrehung, Safety-Rückkehr                                  

  L 2   Halsen, Wenden, Kreuzen, kleinere Boards

SUP

Basiskurs                      35,- € 2 Std. ab 2 Personen( individuelle Zeiten, incl. Material, Neopren und Ausstellung der

VDWS-SUP-SAFETY-CARD) (bis 12 Personen buchbar)

(-vereinfacht das Leihen von SUP-Material mit weltweiter Gültigkeit)

Privatstunden  45,-€  ( alle Sportarten, individuelle Zeiten, excl. Material)


 ANGEBOTE  VERMIETUNG 

Innerhalb der auf der Startseite ausgewiesenen Kurszeiten könnnt ihr auch bei Vorlage der gültigen Befähigungsnachweise unsere Wassersportgeräte mieten.

Windsurfen             

Schulboard komplett        15,- €/1.Std.

Funboard komplett           20,- €/1.Std.                        

Wingsurfen

Wingboard komplett         35,-€/1.Std.

SUP komplett                 10,- €/1.Std.

Kanu (1-3 Personen)     15,- €/1.Std.

Neoprenanzug (XS-3XL) 5,- €/Einsatz

Schwimmwesten (XS-XL)   gratis

Nutzungsverlängerungen für alle Wassersportgeräte:

Nach der oben genannten 1. Std. zahlst du für jede weitere 1/2 Std. nur 5,- € nach, dadurch kannst du entsprechend deiner Kondition oder der aktuellen Wetterlage deine optimale Mietzeit selbst gestalten.


  Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB 

Surfschule Leipzig 

1. Teilnehmer- und Mieterkreis     Teilnahme- und mietberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich, konditionell , noch anderweitig beeinträchtigt ist, die angebotenen Wassersportangebote ohne Gefahr für sich und andere auszuüben.  Voraussetzung für die Teilnahme an allen Wassersportangeboten ist die Fähigkeit, mindesten 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können.  Bei Minderjährigen ist die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich.  

2. Anmeldung / Rücktritt vom Vertrag     Die Anmeldung zur Nutzung der Angebote bedarf der Schriftform (Anmeldeformular). Kurskosten und Mietgebühren sind vor Beginn der Sache zu entrichten (Eingang der Überweisung, bzw. Barzahlung). Wir behalten uns das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist im Falle höherer Gewalt (Starkwind, Blitzschlag) oder bei Zerstörung des Wassersportmaterials durch Kollision oder Vandalismus vom Vertrag zurückzutreten.  In diesem Fall wird ein unbegrenzt gültiger Gutschein ausgestellt, weitergehende Ansprüche entstehen nicht.  Teilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ohne Anspruch auf Rückerstattung ausgeschlossen werden. 

3. Mitwirkungspflicht     Der Teilnehmer ist bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den eventuell entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten. 

4. Sicherheitsbestimmungen    Den Anweisungen der Instructoren ist Folge zu leisten.  Bei der Miete von Windsurfmaterial ist ein gültiger Grundschein Windsurfen vorzulegen.

5. Sorgfaltspflicht     Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft der Wassersportgeräte wird durch regelmäßige Inspektionen geprüft. Dennoch ist der Teilnehmer/Mieter verpflichtet, das Material einer Sichtkontrolle zu unterziehen sowie entstandene Schäden sofort anzuzeigen. Falls die Betriebsbereitschaft des Materials durch Nichtbeachtung der Anweisungen der Instructoren oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers/Mieters nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch seitens des Teilnehmers/Mieters.

6. Haftung      Die Surfschule Leipzig haftet für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Wasserportgeräte. Bei selbst-und fremdverur- sachten Schäden trifft den Teilnehmer/Mieter eine Anzeigepflicht.   Der Teilnehmer/Mieter verpflichtet sich, die Wassersportgeräte wie sein Eigentum und nach allen Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu führen. Für selbstverschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an Material und Ausrüstungsteilen haftet der Teilnehmer/Mieter persönlich. Bei Diebstahl persönlicher Sachen im Schulungsbereich übernimmt die Surfschule Leipzig keine Haftung.

7. Zusätzliche Vermietbedingungen      Die Surfschule Leipzig ist berechtigt, eine Legitimation (Ausweis, Fahrerlaubnis o.ä.) für die Dauer der Mietzeit als Pfand einzubehalten. Sofern sich nach der Übergabe der Mietsache eine mangelnde Beherrschung des Wassersportgerätes, die Verletzung der Ausweichregeln oder das Nichteinhalten gegebener Anweisungen offenbaren, kann der Vermieter den sofortigen Rücktritt vom Vertrag erklären und die Mietgebühr einbehalten. Der Mieter ist zur pünktlichen Rückgabe verpflichtet. Meteorologische Ereignisse sind einzukalkulieren und befreien den Mieter nicht von einer entsprechenden Nachzahlung. Der Mieter haftet für alle Schäden und Aufwendungen, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen. 

8. Salvatorische Klausel     Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.